Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.       Die DK Personalmanagement Fair Pay GmbH besitzt seit dem 15.03.2013 die Erlaubnis zur                         gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Erteilt durch die Regionaldirektion                                   Hannover/Bundesagentur für Arbeit in Kiel.

2.       Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Zeitarbeit durch             DK Personalmanagement Fair Pay  GmbH und unserem Auftraggeber. Entgegenstehende                           Geschäftsbedingungen (Auftraggeber) werden nur insoweit Vertragsgrundlage, als wir ihnen                       ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Das Auftragsverhältnis kommt durch einen Vertrag in                       Schriftform zustande. (AÜG). Mündliche Nebenabsprachen oder Änderungen bedürfen zu ihrer                   Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DK Personalmanagement Fair Pay  GmbH.

3.       Der von uns eingesetzte Mitarbeiter hat in dem Unternehmen des Auftraggebers die vereinbarte                 Arbeitszeit einzuhalten. Er hat die Ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung aller gültigen                         Vorschriften, insbesondere aller Bestimmungen über Sicherheit und Hygiene, auszuführen. Nach               AÜG obliegen dem Auftraggeber die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergebende  Pflichten                           (insbesondere die Berücksichtigung der Benachteiligungsverbote des AÜG).

4.       Im Hinblick darauf, dass der eingesetzte Mitarbeiter unter der Leitung  und Aufsicht des                                 Auftraggebers seine Tätigkeit ausübt, haftet DK Personalmanagement Fair Pay  GmbH nicht für                   Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursachen sollte                 und stellt den Auftraggeber DK PM Fair Pay GmbH von allen etwaigen Ansprüchen frei, die dritte                 Personen im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem eingesetzten                               Mitarbeiter  übertragenen Tätigkeit erheben sollten.

5.       Bei außergewöhnlichen Umständen können wir entweder die Bereitstellung von Zeitpersonal                     verschieben oder vom Auftrag ganz oder  teilweise zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der             die Bereitstellung dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht. Dies gilt jedoch nicht               im Falle grob fahrlässiger Vertragsverletzungen von Zeitarbeit durch DK Personalmanagement Fair           Pay  GmbH oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch                             einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen der Erfüllungsgehilfen von DK Personalmanagement           Fair Pay  GmbH oder im Falle der von uns vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung. Soweit wir               jedoch berechtigt sind, die Bereitstellung von Zeitpersonal zu verschieben oder vom Auftrag ganz               oder teilweise zurückzutreten, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, aus welchem                   Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber die Unmöglichkeit der Leistung zu           vertreten, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.       Wir und der überlassene Arbeitnehmer sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten                 des Auftraggebers verpflichtet.

7.       Der eingesetzte Mitarbeiter ist von uns auf seine berufliche Eignung geprüft und einer bestimmten             Berufsgruppe zugeordnet worden. Er wird dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der in Auftrag           gegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt und darf daher nur diejenigen Geräte, Maschinen,                     Werkzeuge usw. verwenden oder bedienen, die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind.

8.       Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung darf der eingesetzte Mitarbeiter nicht mit                                 der Beförderung noch mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln             beauftragt werden.

9.       Die Tätigkeit des Arbeitnehmers bei dem Auftraggeber  unterliegt den für den Betrieb des                              Auftraggebers geltenden öffentlich – rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die sich                      hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der                  Pflichten von DK Personalmanagement Fair Pay  GmbH.

10.     Wird der Betrieb des Auftraggebers legal bestreikt, so stellen wir kein Personal zur Verfügung.

11.      Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden,                    Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine                angemessene Erhöhung der Preise bleibt vorbehalten, wenn nach Vertragsschluss tariflich                          bedingte Lohnerhöhungen eingetreten oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, eine                      Verteuerung herbeiführen. Der Auftraggeber kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen,            rechtskräftig festgestellten oder Entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Soll auf ein                Recht ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers geschützt werden, so gelten die gleichen                    Voraussetzungen. Zudem muss das Recht, auf dass das Zurückbehaltungsrecht gestützt werden                soll, aus demselben stammen, wie unser Anspruch.

12.     Die Vergütung des eingesetzten Mitarbeiters erfolgt ausschließlich durch DK Personalmanagement            Fair Pay  GmbH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder unmittelbar nach                        Beendigung des Auftrages von uns vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu unterzeichnen.

13.     Überstunden, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit folgenden Zuschlägen                        berechnet (Grundlage ist die 40 Stunden-Woche).
   

Arbeitsstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Nachtarbeit)

 

25%

Dauernachschicht

 

20%

Arbeitsstunden an Samstagen

 

25%

Arbeitsstunden an Sonntagen

 

50%

Arbeitsstunden an gesetzlichen Feiertagen

 

100%

Mehrarbeitszuschlag (ab der 41. Stunde)

 

25%

 

 

 

 

14.  Die Berechnung der geleisteten Arbeit geschieht wöchentlich. Die Fälligkeit der Rechnung wird                   innerhalb von fünf Werktagen wirksam

15.  Die DK PM Fair Pay GmbH haftet nur für sorgfältige Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer, nicht             jedoch für die Ausführung der Arbeit, da der Arbeitnehmer unter der Aufsicht des Auftraggebers                   steht.

16.  Eine Übernahme des eingesetzten Mitarbeiters durch den Auftraggeber, bedingt der Absprache mit           DK Personalmanagement Fair Pay GmbH

17.  Die Abmeldefrist für überlassene Arbeitnehmer beträgt drei Werktage                                                         18.  Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Göttingen

 

 

 

Mai 2016

DK Personalmanagement Fair Pay GmbH | info@pm-fairpay.de / 05561-926580