Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die DK Personalmanagement Fair Pay GmbH besitzt seit dem 15.03.2013 die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Erteilt durch die Regionaldirektion Hannover/Bundesagentur für Arbeit in Kiel.
2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Zeitarbeit durch DK Personalmanagement Fair Pay GmbH und unserem Auftraggeber. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen (Auftraggeber) werden nur insoweit Vertragsgrundlage, als wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Das Auftragsverhältnis kommt durch einen Vertrag in Schriftform zustande. (AÜG). Mündliche Nebenabsprachen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DK Personalmanagement Fair Pay GmbH.
3. Der von uns eingesetzte Mitarbeiter hat in dem Unternehmen des Auftraggebers die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten. Er hat die Ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung aller gültigen Vorschriften, insbesondere aller Bestimmungen über Sicherheit und Hygiene, auszuführen. Nach AÜG obliegen dem Auftraggeber die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergebende Pflichten (insbesondere die Berücksichtigung der Benachteiligungsverbote des AÜG).
4. Im Hinblick darauf, dass der eingesetzte Mitarbeiter unter der Leitung und Aufsicht des Auftraggebers seine Tätigkeit ausübt, haftet DK Personalmanagement Fair Pay GmbH nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursachen sollte und stellt den Auftraggeber DK PM Fair Pay GmbH von allen etwaigen Ansprüchen frei, die dritte Personen im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem eingesetzten Mitarbeiter übertragenen Tätigkeit erheben sollten.
5. Bei außergewöhnlichen Umständen können wir entweder die Bereitstellung von Zeitpersonal verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der die Bereitstellung dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht. Dies gilt jedoch nicht im Falle grob fahrlässiger Vertragsverletzungen von Zeitarbeit durch DK Personalmanagement Fair Pay GmbH oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen der Erfüllungsgehilfen von DK Personalmanagement Fair Pay GmbH oder im Falle der von uns vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung. Soweit wir jedoch berechtigt sind, die Bereitstellung von Zeitpersonal zu verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Wir und der überlassene Arbeitnehmer sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet.
7. Der eingesetzte Mitarbeiter ist von uns auf seine berufliche Eignung geprüft und einer bestimmten Berufsgruppe zugeordnet worden. Er wird dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der in Auftrag gegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt und darf daher nur diejenigen Geräte, Maschinen, Werkzeuge usw. verwenden oder bedienen, die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind.
8. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung darf der eingesetzte Mitarbeiter nicht mit der Beförderung noch mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden.
9. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers bei dem Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich – rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten von DK Personalmanagement Fair Pay GmbH.
10. Wird der Betrieb des Auftraggebers legal bestreikt, so stellen wir kein Personal zur Verfügung.
11. Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine angemessene Erhöhung der Preise bleibt vorbehalten, wenn nach Vertragsschluss tariflich bedingte Lohnerhöhungen eingetreten oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, eine Verteuerung herbeiführen. Der Auftraggeber kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder Entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Soll auf ein Recht ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers geschützt werden, so gelten die gleichen Voraussetzungen. Zudem muss das Recht, auf dass das Zurückbehaltungsrecht gestützt werden soll, aus demselben stammen, wie unser Anspruch.
12. Die Vergütung des eingesetzten Mitarbeiters erfolgt ausschließlich durch DK Personalmanagement Fair Pay GmbH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder unmittelbar nach Beendigung des Auftrages von uns vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu unterzeichnen.
13. Überstunden, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit folgenden Zuschlägen berechnet (Grundlage ist die 40 Stunden-Woche).
Arbeitsstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Nachtarbeit) | | 25% |
Dauernachschicht | | 20% |
Arbeitsstunden an Samstagen | | 25% |
Arbeitsstunden an Sonntagen | | 50% |
Arbeitsstunden an gesetzlichen Feiertagen | | 100% |
Mehrarbeitszuschlag (ab der 41. Stunde) | | 25% |
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14. Die Berechnung der geleisteten Arbeit geschieht wöchentlich. Die Fälligkeit der Rechnung wird innerhalb von fünf Werktagen wirksam
15. Die DK PM Fair Pay GmbH haftet nur für sorgfältige Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer, nicht jedoch für die Ausführung der Arbeit, da der Arbeitnehmer unter der Aufsicht des Auftraggebers steht.
16. Eine Übernahme des eingesetzten Mitarbeiters durch den Auftraggeber, bedingt der Absprache mit DK Personalmanagement Fair Pay GmbH
17. Die Abmeldefrist für überlassene Arbeitnehmer beträgt drei Werktage 18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Göttingen
Mai 2016